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Gewährleistung Garantie

Die Firma Heinrich Küpper eK und Shop-Betreiber übernimmt alle gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, welche durch Rechtsgeschäfte an private Verbraucher begründen lassen. Der Gültigkeit dieser Rechtsgeschäfte ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber gewerbetreibenden Unternehmen werden ausschließlich individuell geregelt und werden gesondert geregelt.

Die Firma Heinrich Küpper eK und Shop-Betreiber gibt grundsätzlich keine Garantiezusagen gleich welcher Art ab. Das Erfüllen von allgemeinen oder speziellen Garantiezusagen von Herstellern geschieht nicht durch Heinrich Küpper eK oder dem Shop-Betreiber. Ansprüche hieraus können nur durch den Hersteller oder in Verkehrbringer des Produktes geschehen. Soweit es in unserer Macht steht, können wir unsere Kunden bei dem Einbringen von Ansprüchen unterstützen.

siehe auch: WIKIPEDIA

Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.



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